Versicherungen für das Austauschjahr

Während der Vorbereitungszeit auf einen Schüleraustausch gibt es einen Punkt, bei dem Vorfreude und Spaß meistens aufhören: Versicherungen! Nicht nur, dass sie oft sehr kostspielig sind, außerdem rücken sie all das in den Vordergrund, was man ja eigentlich vermeiden möchte: Krankheit, Schadens- und Unfälle, Gepäckverlust, Abbruch, Rechtsstreitigkeiten und vieles Unangenehme mehr.

Neben einigen Pflichtversicherungen, die ihr für euren Aufenthalt abschließen müsst, gibt es weitere, die Veranstalter und Versicherer euch empfehlen werden. Doch welche Versicherungen sind Pflicht, welche sind darüber hinaus notwendig und welche lediglich purer Luxus? Worin unterscheiden sich die einzelnen Angebote? Und worauf müsst ihr achten, bevor ihr die Police unterschreibt?

Vorab solltet ihr erst einmal klären, welche Versicherungen ihr bereits habt und welche Leistungen von diesen abgedeckt werden. Dabei lohnt sich auch ein wenig Selbstreflexion: Seid ihr vielleicht aufgrund von speziellen Hobbys, Sportarten, chronischen Krankheiten oder Verhaltensweisen generell schon bestimmten Risiken ausgesetzt? Je nachdem wie ihr diese Frage beantwortet, ist dann eine Anpassung der jeweiligen Versicherung anzuraten.

Des Weiteren gilt es bei einem Auslandsaufenthalt von über 6 Wochen folgende Frage zu beantworten: Findet der geplante Aufenthalt innerhalb oder außerhalb Europas statt?

TIPP: Bestelle dir jetzt kostenlos Kataloge von den Austauschorganisationen nach Hause!

Gastschulaufenthalte im europäischen Ausland

Innerhalb Europas decken viele eurer bisherigen Versicherungen wie die Kranken-, Unfall-, Rechtsschutzversicherung oder auch die Haftpflicht durchaus bestimmte Aspekte bereits ab. Das ist auch ein Grund, weshalb viele Austauschorganisationen für diese Reisen gar keine Versicherungspakete anbieten. Ob und wie ihr während eines längerfristigen Aufenthaltes tatsächlich abgesichert seid, dazu befragt vorher euren Versicherer. Lasst euch von denen den Umfang und die Wirkung der Leistungen unbedingt vor der Reise bestätigen! Gegebenenfalls sollten noch fehlende Leistungen ergänzt werden.

Wer also den Gastschulaufenthalt innerhalb Europas antreten will, ist durchaus kostengünstig und unkompliziert versichert. Ein gutes Argument für noch unentschlossene Eltern. Anders sieht es aus, wenn ihr die EU verlasst. Hier hat jedes Land seine ganz eigenen Bestimmungen.

Pflichtversicherungen fürs Ausland außerhalb der EU

Zu den Pflichtversicherungen gehören die Auslandskranken- und Unfallversicherung und die Haftpflicht. Wer länger als 6 Wochen im Ausland an einer Reise teilnimmt, muss sich dafür entsprechende Versicherungen zulegen. Denn schnell passiert im Alltag Unvorhersehbares: ihr lasst den Topf unbeaufsichtigt auf dem Herd, ihr fahrt mit dem Fahrrad bei Rot über die Straße, euer Laptop wird gestohlen oder ihr verletzt euch beim Nachmittagssport. Hast du bereits eine Kranken- oder Haftpflichtversicherung mit Schutz im Ausland? Dann prüfe jetzt unbedingt, ob diese auch langfristige Aufenthalte abdecken. Manchmal besteht der Versicherungsschutz für das Ausland eben doch nur für Urlaubsreisen, z.B. von bis zu 6 Wochen.

Ansonsten benötigt ihr diese beiden Versicherungen schon deshalb, damit ihr ein Visum für den Aufenthalt erhaltet - bspw. in den USA, Australien oder Neuseeland. Diese Versicherungen werden zudem von fast allen Veranstaltern im Gesamtpreis als Paket angeboten. In einigen Ländern wie Neuseeland und Australien wird insbesondere die Krankenversicherungen über so genannte Basis- oder Unicare-Versicherungen eingefordert, die im Programmpreis der Austauschorganisation enthalten sind. In Neuseeland ist dafür grundsätzlich sogar die Gastschule verantwortlich. Sie ist im Schadensfall dann auch der Ansprechpartner.

Auslandskrankenversicherung und Unfallversicherung

Wichtig ist, dass ihr vor allem bei der Auslandskranken- und Unfallversicherung darauf achtet, dass der Schutz über den Zeitraum des Aufenthalts hinaus gilt. Dies ist darin begründet, dass so manche gesundheitliche Einschränkung (bspw. Resultat eines Unfalls) sich oft erst nach dem Versicherungszeitraum bemerkbar macht oder erkannt wird. Damit dann auch der Bezug zwischen Symptomen und Ursache hergestellt werden kann, braucht ihr den längeren Versicherungsschutz. Dies ist wichtig, damit die Unfallversicherung zum Beispiel bei Invalidität auch zahlt. Sollte eure Auslandskrankenversicherung bereits die wichtigsten Leistungen einer Unfallversicherung beinhalten, dann könnt ihr auf eine zusätzliche verzichten.

Überprüft vor Vertragsunterzeichnung, inwieweit die in der Police beschriebenen Leistungen alle realistischen Eventualitäten abdecken. Es gibt Leistungen, die sollten unbedingt enthalten sein wie ambulante und stationäre Behandlung, schmerzstillende Zahnbehandlungen, Reiseunfallversicherung, Kranken(rück)-Transporte und Überführungskosten im Todesfall. Darüber hinaus: Sind bspw. auch Behandlungen inbegriffen, die eventuelle individuelle Bedürfnisse wie Allergien behandeln? Befragt euren Hausarzt, auf was ihr beim Versicherungsabschluss genau achten solltet.

Haftpflicht

Eine Haftpflicht ist grundsätzlich auch deshalb unbedingt nötig, da ihr im Gastland für euer Verhalten und für von euch verursachte Schäden im vollen Umfang haftbar gemacht werdet. Mehr zum "Was wenn?" während des Gastschulaufenthaltes findet ihr in diesem Artikel.

Weitere Versicherungen

Für manche sind sie unabdingbar, andere empfinden sie eher als puren Luxus. Zu diesen Absicherungen zählen zum Beispiel die Rechtsschutz-, Reiserücktrittskosten-, Reisegepäck- und Reiseabbruchversicherung.

Rechtsschutzversicherung: Dinge können passieren, müssen es aber nicht und manches kann man eben nicht versichern. Doch wer in solche Länder reist, die dem europäischen Lebensalltag eher fremd sind und die strengere Gesetze formulieren (wie bspw. die USA, China, Saudi Arabien etc.), sollte über einen Rechtsschutz wenigstens mal nachdenken. Diese ist geradezu ein Segen, wenn ihr im Gastland einen Anwalt benötigt oder Gerichtskosten auf euch zukommen. Wenn bereits eine Rechtsschutzversicherung besteht, klärt vorher bitte genau, inwieweit dadurch auch Anwalts- und Gerichtskosten im Ausland abdeckt sind.

Ansonsten könnt ihr viele der vermeintlichen Probleme bereits im Vorfeld abwenden, wenn ihr mit Bedacht eure Austauschorganisation auswählt. Nützliche Informationen dazu findet ihr bei unabhängigen Beratungsstellen wie ABI e.V.. Diese prüfen für euch auch die Angebote, Verträge und beraten euch individuell.

Die Reiserücktrittversicherung ist bei einem längeren Aufenthalt für den Fall sinnvoll, sollte der Gastschüler aufgrund einer schweren und langwierigen Erkrankung oder anderen unvorhergesehenen und unverschuldeten Einschränkungen die Reise überhaupt nicht antreten können. Bei einer normalen Krankheit lässt sich der Reiseantritt ansonsten problemlos verschieben.

Das Reisegepäck ist generell über die Fluggesellschaft versichert, solange bis ihr den Flughafen verlassen habt. Wertvolle Gegenstände wie Laptop, Ausweise etc. solltet ihr grundsätzlich im Handgepäck mit euch führen. Einzig für all jene, die tatsächlich durch unwegsames Gelände zu ihrer Gastfamilie in abgelegene, krisengeschüttelte und diebstahlsgebeutelte Gebiete (bspw. Südafrika) fahren, lohnt sich eine Reisegepäckversicherung.

Für den seltenen Fall, dass der Gastschulaufenthalt aus persönlichen Gründen mittendrin abgebrochen wird, hat sich dann die Anschaffung einer Reiseabbruchsversicherung durchaus gelohnt. Seid ihr allerdings Opfer nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (Revolution, Naturkatastrophen, Amoklauf in Schule etc.) geworden und dadurch maßgeblich in Gefahr, benötigt ihr keine solche Versicherung. Dann können sowohl der Veranstalter als auch ihr den Vertrag kündigen und abbrechen. Der Veranstalter ist darüber hinaus verpflichtet, in diesem Fall angemessene Maßnahmen für die Rückbeförderung einzuleiten. Diesen Aspekt regelt üblicherweise der Vertrag.

Abschließend

Übrigens sind die Veranstalter per Gesetz verpflichtet (bei längeren Gastschulaufenthalten greift das Pauschalreiserecht) bestimmte Auflagen zu erfüllen. So müssen sie sich bspw. gegen das Insolvenzrisiko absichern. Ansonsten gehören die Kompakt-Pakete der Austauschorganisationen, in denen alle wichtigen Versicherungen für das jeweilige Gastland enthalten sind, mittlerweile zum Standard.

Dennoch lasst euch im Vorfeld von den potenziellen Veranstaltern, den Versicherungen, aber auch eurem Hausarzt, erfahrenen Gastschülern oder Informationsstellen umfassend beraten. Nehmt die Angebote genau unter die Lupe und vergleicht sie mit anderen. Unabhängig davon sind euch natürlich, was die Vielzahl der weiteren Schutzmaßnahmen angeht, keinerlei Grenzen gesetzt.

TIPP: Übrigens informiert die DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland umfassend und aktuell zu den einzelnen Sozialversicherungsabkommen Deutschlands mit der EU und dem außereuropäischen Ausland.

Weitere Kurztipps

  • Vergleich der einzelnen Versicherungen! Die Angebote der Versicherungsgesellschaften im jeweiligen Aufenthaltsland überprüfen. Oft werden nur Krankheiten und Beschwerden behandelt, die vor Ort entstanden sind. Allergien und Routine- oder Kontrolluntersuchungen sind meist nicht im Preispaket enthalten. Bei Unfallversicherungen darauf achten, dass diese über den Reisezeitraum hinaus gelten.
  • Die Police der Auslandskrankenversicherung sollte bestimmte Angebote unbedingt enhalten, wie bspw. ambulante und stationäre Behandlung, schmerzstillende Zahnbehandlungen, Reiseunfallversicherung, Kranken(rück)-Transporte und Überführungskosten im Todesfall.
  • Alle Impfungen, die ihr für das Gastland benötigt, aber auch alle anderen, die noch ausstehen: diese besorgt euch noch im Heimatland! Spätere Nachimpfungen im Gastland werden oft nicht von den Versicherern erstattet.
  • Manche Länder fordern Übersetzungen der Versicherungspolicen in die jeweilige Landessprache.
  • Für einige Länder wie bspw. Chile, Südafrika oder Brasilien wird eine Versicherung gegen Diebstahl empfohlen.