Parlamentarisches Patenschafts-Programm – Das Stipendium für engagierte Schüler

Das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP) ist mit bundesweit 360 Stipendien eines der größten Stipendienprogramme Deutschlands. Dabei erhalten jedes Jahr 285 SchülerInnen und auch 75 junge Berufstätige ein Stipendium für ein Jahr an einer amerikanischen High School oder an einem Community College (mit einer Berufsschule gleichzusetzen). Berufstätige müssen sich außerdem selbst ein Praktikum in einem amerikanischen Unternehmen suchen. Das Schüler-Stipendium beinhaltet die Flugkosten, die Versicherung während des USA-Aufenthalts und ggfs. das Schulgeld. Das Taschengeld müssen die Eltern festlegen und finanzieren.

Die Schüler-Stipendiaten sollen in ihrem High School-Jahr als Junior-Botschafter wirken. Dazu gehört, dass sie in an ihren Schulen, in ihren Gastfamilien und in ihrer Freizeit die „kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Werte ihres Landes“ vertreten (s. Bundestag.de). Die Stipendiaten werden von Bundestagsabgeordneten aus ihren Wahlkreisen gewählt. Die ausgewählten Schüler haben mit dem/der Abgeordneten einen Paten, der ihnen während des Austauschjahres mit Rat und Tat zur Seite steht.

Mehr Infos zur Geschichte des PPP findet ihr auf dieser ausgetauscht.de-Seite: Das Parlamentarische Patenschaftsprogramm (PPP)

Das PPP-Programm, das seinen Namen aus einer Patenschaft ableitet, wird von verschiedenen Austausch-Organisationen im Namen des Bundestags in Deutschland durchgeführt. Dazu zählen AFS, YFU, Experiment e. V., Open Door International e. V., GIVE und Partnership International. Mit dem zur Verfügung gestellten Link hast du Zugang zu den Profilen dieser Organisationen und kannst weitere Informationen, wie eine kostenlose Broschüre, anfordern.

Wie sieht der steinige Weg zum Stipendium praktisch aus?

Ausgetauscht.de wollte es genauer wissen und stattete der Hauptstadt einen Besuch ab. Im Deutschen Bundestag in Berlin gibt es eine organisatorische Schaltzentrale für den reibungslosen Ablauf des PPP. Hier hält ein kleines Team den Kontakt zu den Bundestagsabgeordneten, den teilnehmenden Austauschorganisationen und den Austauschschülern. Ausgetauscht.de hat mit dem PPP-Team über die Voraussetzungen und den Ablauf eines Auslandsaufenthalts gesprochen und hier gibt es Antworten auf die drängendsten Fragen.

Was sind die Voraussetzungen für ein PPP-Stipendium?

Das Stipendium steht grundsätzlich allen Schülern offen die zur Abreise mindestens 15 Jahre und nicht älter als 17 Jahre sind und das Abitur noch nicht abgeschlossen haben. Im Bewerbungsverfahren wird kein politisches Wissen abgefragt, ein wenig Interesse an dem politischen Geschehen in Deutschland und der Welt sollte man aber haben. Was vorausgesetzt wird ist, dass die Schüler sich sozial oder politisch engagieren. Dazu zählt beispielsweise die ehrenamtliche Arbeit als Rettungssanitäter, das Leiten einer Schul-AG oder die Arbeit in einem Verein. Außerdem wird ein Blick auf die Noten geworfen.

Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?

Am Anfang jeder Bewerbung für ein PPP-Stipendium steht das Recherchieren des zuständigen Bundestagswahlkreises. Auf der PPP-Seite des Bundestages findet man den Überblick über alle Wahlkreise und die dafür zuständigen Austauschorganisationen. Im Moment gibt es fünf Austauschorganisationen die die jeweiligen Wahlkreise betreuen. Die Organisationen werden alle 4 Jahre durch eine öffentliche Ausschreibung neu ausgesucht.

Die erste Runde

Schüler müssen die grüne Bewerbungskarte bis zu einem bestimmten Stichtag an die zuständige Austauschorganisation schicken. Diese schicken den Schülern dann die vollständigen Bewerbungsunterlagen zu. Zu den Unterlagen gehören nicht nur allgemeine Daten zur Person sondern auch ein Schulgutachten von einem Lehrer des Schülers und ein Aufsatz in dem die Schüler begründen müssen warum sie an dem PPP-Austauschprogramm teilnehmen wollen.

Die zweite Runde

Alle eingehenden Bewerbungen werden von der Austauschorganisation gesichtet. Einige Schüler werden dann zu einem Gespräch eingeladen, die je nach Organisation zwischen einem halben bis ganzen Tag dauern können. Auch die Inhalte dieser Auswahlgespräche können verschieden sein. Man möchte sich aber immer ein Bild von dem Bewerber machen, herausfinden ob er für ein Jahr in einem fremden Land geeignet ist und sein Allgemeinwissen testen.

Die dritte Runde

Pro Wahlkreis werden nach diesen Gesprächen ungefähr zwei bis drei Jugendliche ausgesucht, die dann dem zuständigen Bundestagsabgeordneten vorgeschlagen werden. Der Abgeordnete kann den Bewerber dann zu einem persönlichen Gespräch einladen oder auch per Telefon sprechen. Der Abgeordnete entscheidet dann welcher Schüler das Stipendium erhält. Vor der Abreise bietet jede Austauschorganisation ein Vorbereitungsseminar an, das zwischen vier und fünf Tagen dauern kann

Kann man sich aussuchen in welchen Bundesstaat man kommt?

Nein, man hat keinen Einfluss auf die Region, in die man kommt. Wer großes Glück hat kann für ein Jahr auf Hawaii die Schulbank drücken, man kann aber auch im absoluten „Nowhere“ landen.

Was soll ein Junior-Botschafter machen?

Die Schüler bekommen keine genauen Aufgaben als Junior-Botschafter gestellt. Sie sollen freiwillig im Kreis ihrer eigenen Interessen Wissen über ihr Heimatland Deutschland weitergeben. Das kann ganz klassisch in einem Vortrag an der High School passieren, in dem man über das politische System in Deutschland oder die bekanntesten Sehenswürdigkeiten in Deutschland informiert. Man kann aber auch mit Freunden und der Gastfamilie über die Unterschiede zwischen Deutschland und den USA diskutieren oder an der Schule eine Lerngruppe für Schüler die deutsch lernen möchten gründen. Initiative kann man an vielen Orten zeigen!

Welche Aufgaben hat der Bundestagsabgeordnete?

Der Bundestagsabgeordnete wird von der Bundestagsverwaltung angefragt, ob er eine Patenschaft übernehmen möchte. Die Auswahl des Paten sollte unabhängig von der eigenen Parteizugehörigkeit sein. Vielmehr sollten sich der Abgeordnete und der Schüler gut verstehen und der Abgeordnete sollte das Gefühl haben, dass der ausgewählte Schüler das Auslandsjahr gut nutzt und nicht nach einer Woche wegen Heimweh abbricht. In jedem Jahr gibt es durchschnittlich zehn Abbrüche, sei es wegen dem berühmt-berüchtigten Heimweh, Krankheitsfällen in der Familie oder anderen Gründe. In jedem Jahr gibt es aber auch ein bis zwei Ausschlüsse, z.B. wenn Schüler Alkohol getrunken haben, was man in den USA erst ab 21 Jahren darf. Hat der Bundestagsabgeordnete einen Stipendiaten ausgewählt sollte er seinem Patenkind mit Rat und Tat zur Seite stehen. Vor allem wenn es Schwierigkeiten im Gastland gibt ist der Abgeordnete oft der erste objektive Ansprechpartner für die Schüler. Wie und wie oft Schüler und Pate miteinander kommunizieren ist ihnen selbst überlassen. Manche Abgeordnete richten ihrem Austauschschüler einen Blog ein, andere fragen regelmäßig in eMails nach den Erlebnissen des Austauschschülers oder rufen an.