Wer kennt Tracie Kaple von EF

Meine Nichte war als Austauschschülerin in Albertville / Alabama und hatte große Probleme mit dieser Betreuerin von EF. Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit ihr gemacht?

Wir denken darüber nach, rechtliche Schritte einzuleiten. Hat das mal jemand versucht und mit welchem Erfolg?

Meine Nichte wurde vorzeitig nach Hause geschickt, da ihre Gastfamilie angeblich nicht mit ihr zurecht kommen. Allerdings stehen wir in regelmäßigem Kontakt zur Familie in Alabama und wissen, dass es nicht stimmt. Trotzdem wurde von EF ein Flug gebucht. Wir und die Gasteltern wurden erst informiert, als die Buchung bereits erledigt war.

Vielleicht weiß auch jemand über die rechtlichen Hintergründe Bescheid, ob es überhaupt lohnt, sich mit den Jungs anzulegen!

aber das schockiert mich grade irgendwie oO

tut mir leid, aber ich kenne diese frau nich :confused:

tut mir echt leid :worried:

aber ich hoffe, dass man da was machen kann …

anna

Das tut mir leid für deine Nichte - wieder eine Erfahrung mit dem „üblichen“ EF-Schema in den USA!

Setzt euch mit dieser Organisation in Verbindung:
http://www.csfes.org./
Die sammeln diese Erfahrungen und können vor Ort (in den USA) auch etwas bewirken.
Außerdem wäre auch ein ausführlicher bericht an CSIET sinnvoll!
http://www.csiet.org/mc/page.do?sitePageId=1306

Es gab vor einigen Jahren mal eine Eltern-Beschwerde-Initiative gegen EF, aber ich habe keine Ahnung, ob diese noch existiert. Im web ist dazu jedenfalls leider nichts zu finden.

Ob eine Klage Sinn macht und Erfolg haben wird kann eigentlich nur ein Rechtsanwalt (der austauscherfahren ist!)nach Prüfung der Fakten beurteilen. Ihr braucht dazu konkrete Nachweise der Situation.
Zumindest wärt ihr nicht die ersten…

Tja, das scheint eher ein Grundproblem von eF zu sein. Die haben ihre Organisation in den USA überhaupt nicht im Griff. Da scheint jeder zu machen, was ihm gerade in den Sinn kommt und das trifft vor allem auf die IECs und auch die Gastfamilien zu. Meine Tochter ist seit Mitte Juli in Mississippi und hat schon den zweiten Familienwechsel hinter sich und alles nur, weil hier nichts richtig von den IECs gechceckt wurde. Nun wird sie für den zweiten Reinfall verantwortlich gemacht und von den IECs ständig unter Druck gesetzt, dass sie bloß mit niemandem Kontakt aufnimmt, schon gar nicht mit ihrer Familie hier in Deutschland. Ich habe jetzt die Flucht nach vorne angetreten und den gesamten e-mail-Wechsel immer mit Kopie nach Berlin und Boston verschickt, damit hier keine Märchen mehr erzählt werden können. Des Weiteren habe ich rechtliche Schritte ud ein Auftauchen auf den tollen Infoveranstaltungen von EF angedroht. Mal sehen, was passiert. Momentan wohnt meine tochter bei den IECs, die aber selbst auch keinen festen Wohnsitz haben, sondern bei einer befreundeten Gastfamilie untergekommen sind (schon seit 4 Wochen). Super organisiert alles. Also, ,mein Rat: vor allem Öffentlichkeit herstellen! Die Zeit der jungen Leute ist viel zu kostbar als sie sich von derartig schlechten Bedingungen versauen zu lassen. Immerhin können Nachfolgende ja nur davon profitieren.
B.G.

Hallo, wir haben ähnliche Probleme mit der Organisation into. Unsere Tochter ist in Arkansas und hat von der Orga eine Abmahnung bekommen, wegen deutsch sprechen mit einer anderen Gastschülerin und angeblich schlechten Leistungen in der Schule. Sie hat aber 4 x A, 1 x B, und 1 x C. Darüber hinaus ist sie bei einer 21 jährigen Gastmutter mit Baby, die 7 Tage die Woche arbeiten muss, über minimale finanzielle Mittel verfügt und meine Tochter überwiegend (auch über Nacht) alleine im Haus lässt. Sie will jetzt wechseln, aber seit 6 Wochen unternimmt weder into noch die Partnerorganisation irgendetwas. Wir haben jetzt eine Anwältin eingeschaltet. Über den weiteren Verlauf des Austauschjahres unserer Tochter hinaus werden wir auf jeden Fall klagen, da hier massive vertragl. und zivilrechtl. Verstöße seitens der Orga vorliegen. Und es kann nicht sein, dass die jedes Jahr von Gastschülern horrende Summen kassieren und eine solch eine miese Leistung dafür erbringen.
Falls Sie geklagt haben, würde mich das sehr interessieren.
Gruß
Christiane

Lesen Sie meinen Beitrag im Forum als Antwort auf den Beitrag: „Klage gegen Organisation“ Da habe ich ausführlich meine Erfahrungen geschildert. Die Erfolgsaussichten einer Klage sind eigentlich sehr gut. § 561 l BGB regelt den Gastschulaufenthlt speziell, ansonsten gilt Reisevertragsrecht. Die Organisation muß nachweisen, dass der Schüler „angemessen betreut, beaufsichtigt und untergebracht wurde“ Der Angemessenheitsbegriff regelt sich nach dem Standart, den man im jeweiligen Land erwarten kann. Für Amerika und Europa sind dies zivlisierte Verhältnisse, die mit Deutschland vergleichbar sind. Darüberhinaus muß der Veranstalter nachweisen, wie er den Jugendlichen vorbereitet hat. Daran hapert es meistens schon. Vor allem muß die Sicherheit des Kindes absolut sichergestellt sein. Also wenn sich der Betreuer vor Ort tot stellt, haben die schlechte Karten. Wir haben 2004 einen Rechtsstreit gegen GLS vor dem Landgericht Berlin geführt - leider endete er durch Vergleich, so dass wir kein Urteil ins Netz stellen können. Aber die Richterin hat der Gegenseite sehr deutlich gemacht, was die für eine Verantwortung haben, wenn die Kinder verschicken und denen erklärt, wogegen sie alles massiv verstoßen haben. Am Ende haben die unsere Forderung zu 99% anerkannt. Also die Richter haben selbst Kinder, die vielleicht ins Ausland wollen. Bloß keine Angst vor dem Gericht. Suchen Sie einen Anwalt, der auf Reisevertragsrecht spezialisiert ist und dann los! Wenn das Schule macht, passen die Organisationen vielleicht beim nächsten Mal genauer auf.