Wann bekomm ich bafög??

Also ich schildere euch mal meine Situationa und ich haffe jmnd kann mir dann Auskunft geben, ob ich da ne chance auf bafög hab.
Ich geh jetzt in die 9. Klasse aufs Gymnasium in Bayern. Mein Auslandsjahr wär dann in der 10.
Es is ja des G8 in Bayern, des heißt ich müsst glaub ich warschl. wiederholen nach dem Jahr. (kann man des eig. so einrichten des man nicht wiederholen muss, wenn man z.b. mit der direktorin redet oder so??)
Meiner Eltern sind geschieden und ich lebe bei meiner Mutter, die verdient auch netto nich so viel.
Ja ich glaub des sind die wichtigen Infos…
Danke schomal,
Marco!!:+1:

hey marco…
hm.
dies könnte auch darauf ankommen, wie viele Geschwister du hast.
oder bist du Einzelkind?!

ich hab einen Bruder
der wohnt auch noch hier und geht auch aufs gymnasium fals das wichtig is

also,
da deine Mutter alleinerziehend ist, gehe ich davon aus,
dass du einen Betrag, der vllt nicht soo hoch ist, bekommen könntest.
Ich mein man muss ja bedenken, je mehr Kinder, desto eign mehr Geld sollte man vom Bafög bekommen.
Aber ich gehe davon aus, dass du eins bekommst.
Stell doch mal nen Antrag, ein Versuch ist es wert

Hey,

ich bin mir ziemlich sicher, dass du gar kein Bafoeg beantragn kannst.

So bald man das Auslandsjahr in Deutschland wiederholt, ist eine Bafoeg-Beantragung NICHT möglich.

Und es gibt die Regelung, dass die G8er das Auslandsjahr wiederholen müssen, da es anders aufgrund der Punktevergabe im Abi und anderen Faktoren nicht geht.

Liebe Grüße :stuck_out_tongue:

Falls ein Schüler in Bayern (G8) die 10. Klasse im Ausland verbringen möchte, muss er am Ende der 9. Klasse einen Auftrag auf Beurlaubung für die 10. Klasse an seiner Schule abgeben (dort steht wohin und wann er gehen wird und eine Zusage der Organisation). Wenn dein Auslandsaufenhalt das ganze Schuljahr dauert, müssen deine Eltern dann am Ende der 10. Klasse an deiner Schule einen Auftrag auf Vorrücken für die 11.Klasse abgeben. Du muss selbstverständlich dann mit deinem Zeugnis beweisen, dass du die ganze Zeit im Ausland die Schule besucht hast. Deine Probezeit läuft dann bis zum Halbjahreszeugnis.Das bayerische Kultusministerium sagt dazu:
Die fallende Probezeit gilt als bestanden, wenn die Schülerin oder der Schüler in den Fächern Deutsch und Mathematik sowie der verpflichtend vierstündig zu belegenden Fremdsprache höchstens einmal weniger als 5 Punkte und in den nach Anlage 6belegungspflichtigen Kursen höchstens zweimal weniger als 5 Punkte - in keinem Fall jedoch weniger als 1 Punkt - als Halbjahresleistung erzielt hat. Die Leistung im Fach Sport bleibt dabei unberücksichtigt. Sonst wird der Schüler in die Jahrgangsstufe 10 zurückgewiesen. ABER ES BEDEUTET TROTZDEM NICHT, DASS MAN WIEDERHOLT!!!
So wurden wir zu diesem Thema am Gymnasium unserer Tochter informiert.
Deshalb denke ich auch, dass man Bafög beantragen kann - du bist ein Jahr weg und wenn du zurück kommst, gehst du nach deiner abgeschlossenen 9. Klasse in die 10. oder du übrspringst die und kommst du dann gleich in die 11.
Eva

riiichtig, so weiß ich das auch. mir wurd hier mal erzählt, dass das bafög den kosten entspricht, die hier in deutschland deiner schule jährlich bezahlt werden vom staat. keine ahnung ob das stimmt, aber wenn man wiederholt gibts kein bafög, deshalb muss man ja auch zeugnis etc einreichen.
aber natürlich kannst du in deienr schule mal mit den lehrern reden. wenn du überspringen kannst, brauchst du das jahr ja nicht wiederholen zum beispiel! ein versuch ist es auf jeden fall wert, wenn dus dir zutraust ein jahr zu überspringen…

Vielen Dank,
das is auf jeden Fall mal gut zu hören.
Und ich denk wenn ich dann in USA den Stoff den wir in Deutschland lernen auch mitübe dann wird das schon klappen :wink:

Gut zu wissen.Ich bin im moment in der 8.Klasse in Bayern und will auch in der 10.Klasse einen Schüleraustausch in die USA machen.
Das heißt wenn sonst alle Punkte auf mich zu treffen:

  • Du musst deinen ständigen Wohnsitz im Inland haben, also dich nicht nur zu Ausbildungszwecken hier befinden

  • Wird im Inland ein Gymnasium mit 13 Schuljahren besucht, kann ein High-School-Besuch in der 11. Jahrgangsstufe gefördert werden, und zwar wenn die deutsche Schule eine Prognose abgibt, dass der Auslandsbesuch auf die 11. Klasse angerechnet werden kann und nach der Rückkehr der Besuch der 12. Klasse vorgesehen ist. Eine Förderung des High-School-Besuches nach bereits durchlaufener 11. Jahrgangsstufe ist nicht möglich

  • In den Bundesländern mit 12 Schuljahren kann ein High-School-Besuch in der 10. Jahrgangsstufe gefördert werden. Eine Förderung nach Abschluss der zehnten Klasse ist hier nicht möglich

  • Nach dem Auslandsschulbesuch musst du deine Schulausbildung an einem inländischen Gymnasium fortsetzen

  • Du musst Sprachkenntnisse nachweisen, die dich befähigen, dich in der Landessprache zu verständigen und dem Unterricht zu folgen. Diesen Nachweis kannst du durch eine Bestätigung deiner deutschen Schule erbringen

  • Der Schulbesuch in deinem Gastland ist durch eine Bestätigung der High-School nachzuweisen und muss mindestens ein Schulhalbjahr dauern

  • Ein Förderungsanspruch besteht nur für Deutsche und die ihnen nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 bis 7 BAföG Gleichgestellten

kann ich BAföG beantragen?Ob ich dann die 10.noch einmal mache oder nicht ist egal oder muss ich auf jeden Fall erst einmal auf Probe vorrücken?
Irgendwo habe ich außerdem mal gelesen dass man zwischen der 10. und der 11.Klasse in Jahr im Ausland einschieben kann wo dann halt die Noten nicht zählen.
Antworten wären nett (: