soweit das stimmt musst du den kassenbon behalten um vorzuweisen das der laptop älter als 6monate ist, denn alles was älter als 6 monate ist( also länger in deinem besitz) gilt nun als umzugsgut und wird nicht verzollt
Das hat diesmal nichts mit dem Austauschland zutun, vielmehr legt das Deutschland fest.
Hier hab ich das noch genauer beschrieben, nur keine Lust nochmal zu schreiben…