Unterhaltszahlung

Hallo!

Eine Frage, die sich an austauscherfahrene Eltern richtet: Habt Ihr Erfahrungen oder das Wissen dazu, wie es sich mit den Unterhaltsansprüchen während des ATJ verhält?

Muß der Vater weiterhin Unterhalt zahlen, wenn sich das Kind für ein ATJ entscheidet? Ich habe dazu Mitarbeiter des Jugendamts befragt, die sich aber nicht einig waren, wie mit solch einem „Fall“ umzugehen ist?

hat jemand erfahrung mit dem thema?

Also ich bin zwar nicht erwachsen… aber bei mir ists so, das mein Vater das dann schon weiter zahen muss!

aha. interessant. danke für die info. macht er das freiwillig oder gab´s da einen zwang durch eine behörde?

Also mein Vater muss auch weiter bezahlen!
Wir haben das jetzt so geregelt, dass sein Unterhalt dann für die Gastfamilienkosten drauf geht.
Wieso sollte er aufhören zu bezahlen? Das dürfte er doch eigentlich nur, wenn ich zu ihm ziehen würde, oder ?

Hallo mir ist es beim Jugendamt ähnlich ergangen. Die meinten weil unser Sohn
ein Stipendium bekommen hat könnte es sein das bei einer Nachfrage des Vaters eventuell kein Unterhalt mehr zahlen muß. Gr. Sabine

Schönen Gruß an das Jugendamt, aber das macht doch überhaupt keinen Sinn…??

  • grundsätzlich muss für Kinder in der Ausbildung gezahlt werden. (Im AT-Jahr SIND die kids in der Ausbildung!)
  • das Stipendium ist für den Programmpreis - nicht aber für den Unterhalt. Taschengeld, notwendige Alltagskosten im Gastland, Statuserhaltungskosten wie z.b. Miete für das Zi zu Hause usw. sind doch weiterhin selbst zu bezahlen!