unterhaltspflicht

hi
vielleicht hat einer von euch hier seine erfahrungen gesammelt.

also meine eltern sind geschieden. mein vater zahlt laufenden unterhalt. muss er in der zeit, in der ich in den usa bin diesen weiter zahlen oder ruht die zahlungsverpflichtung für diese zeit.

die frau vom jugendamt konnte meiner mama keine auskunft geben. solche fälle haben die wohl nicht so oft und beim googeln hab ich immer nur die frage gefunden wer die kosten für das programm zahlt (Sonderausgaben). aber um die Frage geht es nicht. die zahlt meine mama ja alleine.

wär schön, wenn jemand von euch da bescheid wüsste

lg
denise:grinning:

aba ich wüsste auch gern wies während dem ATJ mit dem Unterhalt aussieht. Meine Eltern sin ebenfalls geschieden.
Kann uns bitte jemand weiterhelfen?

Meine Eltern leben nur getrennt. Also die sind schon seit zehn Jahren oder länger getrennt und mein Vater zahlt auch Unterhalt für meine Schwester und mich.

Also ich wüsste es auch gerne :smiley:

also cih würde sagen,
dein Vater zahlt weiter,
denn du existierst ja trotzdem noch.
Eine Möglichkeit wäre doch, dass er dir das Geld direkt in dein ATL schickt, quasi als Taschengeld, somit kannst du über es verfügen.

hi
ja, trifft ja zu, wenn dein vater freiwillig zahlt. aber meiner ist froh, wenn er nicht mehr zahlen muss.

und die vom jugendamt wusste es nicht. meinte nur, dass es sein kann, dass es ruht, weil er nur für die dauer meiner ausbildung zahlen muss und nicht für mein „vergnügen“
ich bin verpflichtet so schnell wie möglich meine erstausbildung abzuschließen und solch ein aufenthalt verzögert ja den abschluss meiner erstausbildung.

verwundert mich schon etwas, dass man hierzu so wenige infos bekommt. es gehen doch so viele in ein atj.

bin mal gespannt, ob einer von euch gute infos bekommt

lg

aber ich mein , es ist dein Vater.
was für ein Verhältnis hast du denn zu ihm?!

ansonsten ein gutes verhältnis.

aber da geht es ums geld. und er tut leider nur das was er muss.
von daher würde ich gerne wissen, was mein recht ist, wenn er nicht freiwillig zahlt.

hast du schon deine orga gefragt?!
ich würd da einfach überall rumtelefonieren…
ist auch ne ernste Sache

moment, ist der unterhalt echt nur für die ausbildung? ich dachte bis man 18 ist? also so ist das bei mir zumindest…
ich kann leider auch nur eine vermutung aufstellen, bei mir wird auch freiwillig gezahlt. ist aber interessant. aber das atj gehört doch zu deiner ausbildung, ist nur eben eine andere. ich kann mir nicht vorstellen, dass bei sowas eine pause eingelegt wird… wenn so das gesetz wäre, ist das doch echt müll! man braucht das geld doch gerade für das jahr…

Vor allem kommt es doch dann darauf an, ob man wiederholt oder nicht! Ich z.B. wiederhole definitiv nicht, sondern gehe nach dem Auslandsjahr mit meinen alten Leuten zsm in die 12…

Wieso kommt es denn darauf an, ob man widerhol o. nicht? Was hat das mit der Unterhaltszahlung zu tun?
Also ich muss die 11te Klasse wiederholen, weil ich ja schlecht das Jahr vor dem Abi überspringen und nach dem ATJ gleich Abitur machen kann.

Möchte dein Vater wohl, während du in den USA bist nicht Unterhalt zahlen?

MfG Simon

Denise Werner hat geschrieben:

„und die vom jugendamt wusste es nicht. meinte nur, dass es sein kann, dass es ruht, weil er nur für die dauer meiner ausbildung zahlen muss und nicht für mein „vergnügen“
ich bin verpflichtet so schnell wie möglich meine erstausbildung abzuschließen und solch ein aufenthalt verzögert ja den abschluss meiner erstausbildung.“

Darauf bezog sich das :wink:

Nein, bei meinem Vater ist das kein Thema. Er unterstützt mich bei meinem Auslandsaufenthalt und hat schon immer Unterhalt gezahlt.

Aber könnte dein Vater nicht sagen, selbst wenn er kein Unterhalt zahlen müsste, dass er es trotzdem macht?

MfG Simon

also ich sehe so richtig weiß es noch keiner…

bafög bekäme ich grundsätzlich auch nicht, weil mein papa zu viel verdient. außerdem ist das bei mir so, dass ich jetzt mit der realschule fertig bin… also mit ner ausbildung rein theoretisch anfangen könnte…also diese mit dem atj herausziehe. obwohl ich danach noch gym mache.

und wenn ich im net richtig gelesen habe, hat man grundsätzlich keinen anspruch auf die hälftige zahlung der gesamtkosten des atj, diese werden nicht als sonderausgaben anerkannt.
ein atj ist rechtlich noch nicht als notwendig anerkannt. auch wenn die realität heutzutage m.E. anders aussieht. heute muss man doch fast solche erfahrungen vorweisen.

vielleicht schreibt ja einer der sein atj schon hinter sich hat… wär schön.
oder sind wir hier die einzigen scheidungskinder

ansonsten hoff ich ja, dass die tante vom amt was rausbekommt

glg
denise:grinning:

Also meine Eltern sind seit fast 3 Jahren geschieden und mein Dad hat eh nie regelmäßig gezahlt >.<
Aber auch während des Aufenthalts MÜSSTE er bezahlen (weiß grad nicht, ob von meinem gerade mal wieder etwas kam, haha)…er kann schließlich auch froh sein, dass er sich nicht an den Programmkosten beteiligen muss. Mein Dad weiß nicht mal wo ich momentan bin :smiley:

,glaub ich, würde am liebsten kein Unterhalt zahlen. Mei Mutter hat halt die Angst, dass er einmfach sagt, er zahlt keinen Unterhalt, wenn ich in der USA bin. Ich wüsst halt gern, ob er MUSS o. nich ?

Hast du schon mal mit ihm darüber geredet?

MfG Simon

Nea, aba ich denk jet net, dass der jez plötzlich während meines ATJ (wenn ichs jez überhaupt machn kann) keinen Unterhalt mehr zahlen will. Weil sonst sag ich dem, er soll n Teil der Kosten zahlen, was er bestimmt auf keine Fall machn will.