Tochter als Austausch zur Mutter????

Meine 11-jährige Tochter, begeisterte Reiterin und Kunstturnerin, lebt mit mir in Berlin und möchte vielleicht 6 Mon. in der franz.Schweiz bei Neuchatel als Austauschschülerin bei ihrer indonesischen Mutter zur Schule gehen.
Braucht man einen Vertrag, Krankenversicherung, Kindergeld,etc…???
Katharina und ich haben null Ahnung!

Sugar

Tut mir Leid für die Frage, aber haben sie ihre Tochter adoptiert oder wie kann sie zur ihrer Mutter in die Schweiz?
Krankenversicherung braucht sie natürlich. Sie muss ja versichert sein wenn ihr etwas passiert, egal ob die Mutter dort wohnt oder nicht.
Kindergeld? Was ist damit gemeint, Taschengeld?!
Und was für ein Vetrag?
Tut mir Leid, dass ich das nicht verstehe, versuche danach aber zu antworten :smiley:

Katharina ist meine leibliche Tochter und ich bin alleinerziehender Vater mit alleinigem Sorgerecht. Persönlich halte ich es aber für ausgezeichnet, wenn Kinder trotz Scheidung zu beiden Elternteilen Kontakt halten dürfen. Der Weg als Austauschschülerin scheint mir der juristisch einfachste zu sein, damit zumindest auf Zeit der Kontakt zur Mutter stabiler wird. Abgesehen davon ist der Nutzen, Französisch quasi als Muttersprache zu lernen für Katharinas Berlinerische Schullaufbahn sehr nützlich.
Die Formalitäten für Austauschschüler sind uns allerdings völlig unbekannt.
Sugar

  • Erkundigungen müssen eingeholt werden bei der aufnehmenden Schule (Aufnahme? - auch eventuell dort entstehende Kosten?),

  • Auslandskrankenversicherung für die gesamte Zeit ist eine andere als eine Reiseversich. (bei der Krankenkasse nachfragen…), sonst gibt es spezielle Vers. für langfristige Auslandaufenthalte,

  • Kindergeld wird weitergezahlt, (Kind ist ja in der Ausbildung)

  • Schule hier vor Ort kontaktieren und erfragen, wie die Bedingungen für die Einstufung bei Rückkehr aussieht.

  • Vertrag ist ansonsten nicht nötig, würde vielleicht einige Sachen schriftl. bestätigen lassen.

  • Für die Zeit muss eine schriftl. Erklärung mit einem begrenzten Sorgerecht an die Mutter übertragen werden wg. ev. Operationen, usw. (darf sie sonst nicht entscheiden?).

  • Bei 6 Monaten besteht eine Meldepflicht dort als Austauschschülerin.

Da ich das alleinige Sorgerecht innehabe, kann die Mutter (ähnlich vielleicht wie eine Gastmutter bei einer Austauschschülerin) nur mit meiner Zustimmung entscheiden. Für solche Fälle, dachte ich, gibt es vielleicht Standardverträge für Austauschschüler/innen.
Ich möchte z.B. nicht, dass meine Tochter gepierzt, tätowiert und als rauchende Alkoholikerin nach Berlin zurückkommt.

Sugar

das wirst du leider nicht vermeiden können :wink:…da musst du auf deine Tochter vertrauen!
Bei den Austauschorganisationen müssen die leibl. Eltern auch sowas unterschreiben und auf die Gasteltern übertragen - in Notsituationen kann nicht erst Kontakt zu dir aufgenommen werden! Hab allerdings nicht mehr den genauen Wortlaut im Kopf.