Schulbesuch in Deutschland nach dem Abbruch

Hallo zusammen,

mein Sohn hat sein Austauschjahr in den USA in der letzten Woche abgebrochen.

Jetzt stellt sich hier in Deutschland (Berlin) die Frage, wie es für ihn mit der Schule weitergeht.

Für mich hätte es drei Optionen gegeben:
a) Mitlaufen in der 10. Klasse (obwohl er sie ja schon bestanden hat)
b) Mitlaufen in der Oberstufe (11. Klasse von insgesamt 12)
c) zu Hause bleiben :-/

Jetzt hat mich die Schule mit dem letzten Zwischenstand einigermaßen geschockt:

Er könne nicht an der Schule bleiben, weil es dafür keinen vorgesehenen Weg gibt. Weder in der 10. noch in der 11. Klasse.
Er müsse vom Gymnasium mit 12-jährigem Abitur auf eine Sekundarschule mit 13-jährigem Abitur wechseln.

Ich habe da zunächst meinen Einspruch eingelegt und warte auf eine Rückmeldung am Montag.

Hat hier jemand Erfahrungen mit dem weiteren Schulverlauf nach einem Abbruch? Vielleicht sogar für das Bundesland Berlin?

Vielen Dank im voraus!

Hallo,

zwar habe ich mal an einer Berliner Schule gearbeitet, aber sattelfest bin ich in diesen Fragen nicht. Fakt ist doch aber: Ihr Sohn wurde von der Schule für ein Jahr für den Schüleraustausch beurlaubt, um dann dort im August 2014 in der 11. Klasse wieder einzusteigen. Sofern es derzeit in der 11. Klasse einen freien Platz gibt, sollte es doch vielleicht mit Gutwill des Schulamtes und der Schule (inkl. den Blick auf die nicht so schlechten Zeugnisse ihres Sohnes aus Klasse 10) möglich sein, ihn in seiner alten Klasse wieder aufzunehmen. Haben Sie bereits einmal beim Schulamt nachgefragt? Dort gibt es doch gewiss nicht nur streng an Vorschriften orientierte Menschen, sondern auch Menschen, die sich den Sachverhalt genau ansehen. Er hat ein Vierteljahr Unterricht verpasst, das kommt ja auch schon mal nach einem schweren Unfall vor …

Viele Grüße
Antje

Hallo,

Danke für die Antwort, aber dieses Thema ist leider die Fortsetzung des Pechs, das er mit seiner Gastfamiliensuche hatte.

Die Schule „würde ihn ja gerne aufnehmen“, aber die Berliner Schulverwaltung scheint das zu untersagen.
In die 11. Klasse kann er nicht mehr, weil dort schon Klausuren geschrieben wurden.
Dafür ist er also zu spät wiedergekommen.
In die 10. Klasse könnte er nur „auf Kulanz“ wenn er im zweiten Halbjahr wiedergekommen wäre.
Dafür ist er also zu früh wiedergekommen.

Jetzt muss er abgemeldet werden und darf sich im Sommer wieder anmelden.
Man kann sich vorstellen, was das für Aussichten für die nächsten Monate sind.

Zwischen Schule und Schulverwaltung habe ich es noch beim Schulrat des Bezirks versucht.
Der/die ist aber nicht zu erreichen und ruft auch nicht zurück.

Morgen früh muss ich jetzt den Brief mit der Abmeldung einstecken… :worried:

Es sind in dem Fall halt doch nur „vorschriftenorientierte“ Menschen beteiligt…

Da verstehe ich die Welt mal wieder nicht: Die Schule sagt ja und die Verwaltung nein. Wie wäre es, wenn Sie die fehlenden Wochen bis zum zweiten Halbjahr oder gar den Rest des Schuljahres mit einem Praktikum überbrücken. Sofern ihr Sohn, dann an seine letzte Schule zurück kann und er das Abi in zwei Jahren macht, ist dies doch keine schlechte Variante: Was fürs Leben lernen und nicht die Zeit mit Schulstoff, den man kennt und an einer fremden Schule, an der man nicht sein will, verbringen … Prüfen Sie doch mal, ob dies schulverwaltungstechnisch und für ihren Sohn eine gute Alternative wäre.

Viele Grüße
Antje Richter