Klasse 9 NRW

Hallo,

ich habe hier einen etwas älteren Beitrag gefunden, in dem Stand:

Es gibt, das ist dann sicherlich auch für andere Interesierte interessant zu wissen, seit einigen Wochen oder Monaten eine Empfehlung vom NRW Schulministerium,dass ein Austausch in der 9. Klasse ebenso behandelt werden kann wie in der 10. Klasse. Damit ist auch eine Vorversetzung am Ende von 9/1 in die nächst höhere Klasse und damit in die Oberstufe möglich.

Weiß irgendjemand, ob es die Empfehlung irgendwo schriftlich gibt?

Herzlichen DANK an alle die weiter helfen können!!!

Maren

Hallo Maren,

folgendes steht im Gesetz:

„Die Schullaufbahn kann mit Beginn der Qualifikationsphase fort-
gesetzt werden, wenn vor dem Antrag auf Beurlaubung
a)
bei Schülerinnen und Schülern des Gymnasiums auf dem Zeug-
nis der Klasse 9/I oder 9/II im Durchschnitt mindestens befriedigen-
de, keine nicht ausreichenden und in den Fächern mit schriftlichen
Arbeiten höchstens eine ausreichende Leistung ausgewiesen sind.
Über Ausnahmen entscheidet die Konferenz der die Schülerin oder
den Schüler unterrichtenden Lehrkräfte.
b)
bei Schülerinnen und Schülern anderer Schulformen auf dem
Zeugnis der Klasse 10/I oder 10/II ein Notenbild erreicht wird, das in
allen Fächern um eine Notenstufe besser ist als die für den Übergang
in die gymnasiale Oberstufe geforderte Leistung. Über Ausnahmen
entscheidet die obere Schulaufsichtsbehörde.
Über die durchgehende Teilnahme am Unterricht an einer ausländi-
schen Schule ist der Nachweis zu erbringen.“

siehe hierzu die Flyer von AJA: http://aja-org.de/wp-content/uploads/2013/07/AJA-Flyer_AS_Nordrhein-Westfalen_2013.pdf

Wahrscheinlich ist die Regelung auch auf den Austausch in der 9. Klasse übertragbr, sprich die Noten müssen in der 8. Klasse gut sein, dann wird in die höhere Klasse versetzt und das Jahr muss nicht wiederholt werden.

Notfalls einmal beim AJA-Verband anrufen, die sind hier Spezialisten: Kontakt findest du auf aja.org

Viele Grüße
Antje


Redaktion - Ausgetauscht.de