ich verbringe gerade die beste zeit meines lebens im austausch in japan und ich kann mir wirklich beim besten willen nicht vorstellen, in die schweiz zurueckzukehren. ich spreche viel mit meinen gasteltern, freundin (japan) und den schulvorsitzenden darueber.
nur, wenn es eine moeglichkeit gaebe, an der momentanen schule zu bleiben und danach hier zu studieren, gibt es da nicht noch irgendwelche agreements, dass man nach der rueckkehr ins heimatland fuer 1 jahr nicht mehr an den selben ort zurueckkehren darf oder hab ich da gepennt? eine afs austauschschuelerin, die ich hier in japan getroffen habe, hat mir das naemlich erzaehlt und ich war wirklich geschockt. ich selbst bin mit yfu hier. bitte klaert mich so schnell wie moeglich darueber auf.
hey,also so weit ich das weiß bist du verpflichtet zurückzufliegen,kannst danach aber machen was du willst,weil dann das programm abgeschlossen ist,also so ist das zumindest so weit ich weiß bei mir. ich hab das nämlich auch vor,also nachm austauschjahr wieder rüberzugehn und da dann auch studiern und so
ich hab nun auch kontakt zu jemandem hier in japan, der jetzt privat bei seiner alten gastfamilie das dritte high school jahr abschliesst und danach hier studieren wird. er war 05/06 fuer ein atj in japan und ist nach einem jahr in seinem heimatland wieder nach japan zurueckgekehrt.
ich plane das gleiche, wobei es bei mir wegen der privaten high school ein bisschen komplizierter ist und ich kein ganzes jahr vorher warten will. ^^