Austauschhalbjahr in der 2. Hälfte der 9. Klasse in NRW

Hallo,
ich bin ganz neu hier. Mein Sohn möchte in der 2. Hälfte der 9. Klasse nach Neuseeland(momentan ist er in der 9/1). Alles war schon in „trockenen Tüchern“( Flug gebucht, mündliche Schulzusage etc…)
jetzt sagt die Schulleitung „nein“. Ich habe keine rechtlichen Regelungen über den Austausch in der 9. Klasse gefunden, es wird halt nur die Oberstufe „geregelt“. Leider haben wir kaum mehr Zeit, um einen Streit mit der Schule auszutragen. Kennt sich jemand mit dieser Thematik aus. David geht in Aachen (NRW) zur Schule.

Unsere Tochter ist ebenfalls in der 9.Klasse und wird das zweite Halbjahr in Neuseeland verbringen. Wir kommen ebenfalls aus NRW.

Mit der Schulleitung haben wir das besprochen. Dort gab es keine grundsätzlichen Probleme. Es wurde lediglich darauf hingewiesen, dass die endgültige Beurlaubung erst kurzfristig erteilt würde, wenn aus schulischer Sicht (Noten, Verhalten) keine Bedenken bestünden. Das würde aber letztendlich die Klassenlehrerin entscheiden, wäre aber in unserem Fall eher eine Formsache.

Anscheinend ist in diesem Zusammenhang das Abitur nach 12 Jahren noch nicht so richtig durchdacht. Zum Beispiel kann man erst mit 15 Jahren in die USA oder in unserem Fall ist es sinnvoll im Januar (Term 1) nach Neuseeland zu gehen. Da bleibt eigentlich vernünftigerweise nur die 9/2, sonst landet man bei der Rückkehr direkt in der Oberstufe, besonders wenn es möglicherweise 1 Jahr ist.

Ich würde noch einmal mit der Schulleitung sprechen und die Gründe abfragen, vielleicht kann man da etwas klären. Schließlich geht Ihr Sohn ja in NZ auch auf die Schule, selbst wenn das nicht anerkannt wird.

Hallo Herr Braun,
vielen Dank für Ihre Antwort ( Hans Oberst hat mich darauf aufmerksam gemacht!).
Mittlerweile haben wir eine Zusage der Schulleitung erhalten.Die Schulleitung tut sich immer schwer an unserer Schule, wenn nicht alles hieb und stichfest rechtlich ( sprich durch die BASS ) abgesegnet ist. Es gibt bisher aber keine Regelung für den Austausch in der 9. Klasse. Das Problem am Ende der 9. Klasse ist der Übergang von der Sekundarstufe 1 in die Sekundartufe 2. Dafür braucht man ein Zeugnis, da man am Ende der 9. Klasse einen Schulabschluss (Hauptschule) erworben hat. Eine Beurlaubung für die 9/2 hätte bedeutet, dass unser Sohn dann diese Halbjahr hätte wiederholen müssen. Dies macht ja bei einem halbjährigen Austausch überhaupt keinen Sinn.
Ich habe dann Glück gehabt und einen sehr kompetenten Juristen bei der Bezirksregierung Köln am Telefon gehabt, der mir weiterhelfen konnte. Es gibt, das ist dann sicherlich auch für andere Interesierte interessant zu wissen, seit einigen Wochen oder Monaten eine Empfehlung vom NRW Schulministerium,dass ein Austausch in der 9. Klasse ebenso behandelt werden kann wie in der 10. Klasse. Damit ist auch eine Vorversetzung am Ende von 9/1 in die nächst höhere Klasse und damit in die Oberstufe möglich. Da David durchweg gute Noten hat, war es dann keine große Hürde mehr die Schulleitung zu überzeugen. Ein abschließendes Gespräch mit dem Juristen der Bezirksregierung und alles war kein Problem mehr.
P.S.: Ihre Tochter und mein Sohn werden übrigens zusammen ihr Abenteuer beginnen!)

Richtig, das war uns auch gesagt worden. Allerdings interessierte uns das nicht wirklich, das ist ja nicht unbedingt das Ziel, wenn man ein Gymnasium besucht.

Ein anderer Punkt war, dass die Auswahl der Fächer für die Sekundarstufe 2 früher getroffen werden muss, da ja der Schüler zum entsprechenden Zeitpunkt im zweiten Halbjahr nicht da ist. Wir haben nächste Woche Elternsprechtag, da wird das auch noch Thema sein.

Aber wahrscheinlich sind Sie jetzt besser informiert als ich :+1:

Schön, wenn jetzt alles klappt. Dann lernen wir uns ja am 22.Januar in Düsseldorf kennen. Hans ist schon eine große Hilfe.