Aus der Sicht der Gastmutter

Ich habe den Gastmutter-Artikel gelesen und möchte zu diesem Thema etwas sagen:

wir hatten eine Austauschschülerin aus Mexiko hier. Sie kam ohne Visum, wollte allerdings länger als drei Monate bleiben. Also habe ich das Ausländeramt kontaktiert. Neben einigen Bescheinigungen hätten wir als Gastfamilie eine Unterhaltsgarantie nach

§ 84 AuslG abgeben müssen. Das bedeutet, dass wir für alles geradestehen müßten, was unserer Austauschschülerin widerfährt, einschl. Folgen aus Rechtswidrigkeiten. Da sie nach 10 Tagen drei Std. nach Termin sternhagelvoll zu uns gebracht wurde, wollten wir diese Garantie nicht mehr übernehmen.

Wir sind eine Familie mit 4 Kindern, in der alle Haushaltspflichten übernehmen. Unsere AS hat sich immer in ihr Zimmer zurückgezogen, auch nach mehrmaligen Gesprächen.

Am Unterricht in der Schule war sie nicht besonders interessiert, Hausaufgaben hat sie etwa 4 mal angefertigt.

Sie wollte sich jeden Nachmittag mit weiteren mexikanischen Austauschschülern in der Stadt treffen.

Auch hierüber haben wir gesprochen.

Erschwerend kam noch hinzu, dass sie mit einem gebrochenen Zeh hierher kam, der ihr Schmerzen verursachte und einen Arztbesuch erforderlich machte.

Geld, daß ich ihr lieh, bis sie mit ihrer Karte wieder welches von ihren Eltern abheben konnte, bekam ich erst nach mehreren Aufforderungen zurück.

Zuletzt gab es Probleme damit, daß sie nicht zum Termin ausreisen möchte. Wir haben ihr erklärt, daß sie dann illegal hier ist etc. und wir sie zu ihrem Flug bringen würden.

Sie hat sich für die letzten 14 Tage eine neue Familie gesucht, was mich sehr erleichtert.

Gibt es Gasteltern mit ähnlichen Erfahrungen? Wir werden unsere Tochter nicht nach Mexiko in die Familie schicken.