Auslands-BAföG und Bildungskredit

Wenn du ein Schuljahr im Ausland planst, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen eine BAföG-Förderung erhalten. Mit dem Bildungskredit ist es so eine Sache: Du musst bei der Beantragung bereits volljährig sein.

Die BAföG-Betreuung erfolgt durch die Deutschen Studentenwerke. Je nachdem in welchem Land du dein Austauschjahr verbringen möchtest, ist ein anderes Studentenwerk für dich zuständig. Die Landkarte hilft dir, das für dich zuständige Studentenwerk zu finden. Gut zu wissen ist auch, dass es eine durch das Bundesministerium und das Deutsche Studentenwerk eingerichtete BAföG-Hotline gibt, bei der du deine Fragen los werden kannst: 0800 223 63 41 (kostenlos).

Förderung

Das Auslands-BAföG für Schüler ist kein Darlehn sondern ein geschenkter Zuschuss! Das heißt: Das Geld musst du nicht zurückzahlen. Die Förderhöhe orientiert sich an dem Bedarfssatz für Schüler, die nicht bei ihren Eltern wohnen. Das können derzeit monatlich bis zu 585,00 EUR sein (im Ausnahmefall auch 689 EUR: wenn du eigene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu entrichten hast). Diese Höchstförderungen erhalten aber nur wenige, da sich der Förderbetrag anhand des Einkommens der Eltern errechnet und auch das Kindergeld angerechnet wird. Zu dem monatlichen BAföG kommt ein einmaliger Reisekostenzuschuss: 500 EUR für Europa und 1000 EUR für Übersee.

Voraussetzungen

Für die BAföG-Förderung deines Schulbesuchs im Ausland musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • geringes Familieneinkommen: Das Einkommen deiner Eltern ist so gering, dass sie ohne Unterstützung, dir ein Auslandsjahr nicht bezahlen können. Wo die Einkommensgrenze liegt, kann nicht pauschal gesagt werden, da die BAföG-Berechnung sehr kompliziert ist. Einfluss haben eure Familienkonstellation (Kinderzahl, verheiratet oder getrennt lebende Eltern), die bestehenden Unterhaltsverpflichtungen und natürlich das Einkommen eurer Eltern, aber auch eurer Geschwister (sofern diese bereits in Ausbildung sind). Schau dir am besten einmal die Beispielrechnungen auf der Website des BAföG-Amtes an oder nutze diesen Online-Rechner zur ersten groben Schätzung.
  • Du planst dein Austauschjahr in Klasse 10 oder später: Beachte! Es gibt unterschiedliche Richtlinien für die Bundesländer. Die Förderung ist ab Klasse 10 oder ab Klasse 11 möglich. Das hängt davon ab, ob du Abitur mit 12 oder 13 Schuljahren machst.
  • Dein Auslandsaufenthalt dauert mindestens 6 Monate.
  • Nach dem Austauschjahr setzt du deine Schulausbildung in Deutschland fort und zwar in der gymnasialen Oberstufe oder an einer zweijährigen Fachoberschule: Für die Bewilligung von BAföG müssen Realschüler eine Bestätigung der Schule vorlegen, dass sie im Anschluss an das Auslandsjahr in die gymnasiale Oberstufe / Fachoberschule aufgenommen werden. Bist du Realschüler und möchtest nach dem Austauschjahr eine Berufsausbildung absolvieren, wirst du leider nicht gefördert. Als Realschüler, der nach dem Austauschjahr in die Berufsausbildung geht, kannst du dich aber für ein Stipendium bewerben.
  • Dein ständiger Wohnsitz liegt in der Bundesrepublik.
  • Du bist deutscher Staatsbürger (es werden aber auch nach BAföG-Gesetz "Gleichgestellte" gefördert, z.B. Ausländer mit Niederlassungsrecht).
  • Entfallen ist mit einer Gesetzesänderung im Jahr 2010 die Regelung, dass der Auslandsaufenthalt auf die Inlandsschulbildung anrechenbar sein muss. Auch wenn du dein Austauschjahr "einschiebst", ein zusätzliches Schuljahr absolvierst, hast du Anspruch auf eine BAföG-Förderung!

Antragsstellung

Die Antragsstellung erfordert auf jeden Fall eine Menge Fleiß, insbesondere von deinen Eltern. Ohne ihre Hilfe wird es dir nicht gelingen, die bürokratischen Hürden des BAföG-Antrags erfolgreich zu nehmen. Es gibt eine Menge Unterlagen auszufüllen und zusammenzutragen:

  • Die Antragsformulare, sogenannte Formblätter, kannst du dir bei den Studentenwerken besorgen. Einige Studentenwerke (z.B. Hamburg, Tübingen) bieten mittlerweile auch die Möglichkeit, online die Antragsformulare auszufüllen und dabei gleich die Daten auf Plausibilität zu prüfen. Wir selbst haben einen kleinen Leitfaden gechrieben, der dir und deinen Eltern hoffentlich ein wenig hilft, den Papierkram zu bewältigen.
  • Deine Eltern müssen Nachweise über ihr Einkommen des vorletzten Jahres erbringen, z.B. die Steuererklärung oder die Einkommensnachweise.
  • Die Bestätigung deiner Gastschule über den mindestens sechsmonatigen Schulbesuch dort kannst du nach Beginn deines Austauschjahres nachreichen.

Bildungskredit

Tatsächlich ist es so, dass du bereits 18 Jahre sein musst, um den Bildungskredit zu beantragen. Deine Eltern können dies leider nicht für dich tun. Den Bildungskredit erhält man in monatlichen Raten von 100, 200 oder 300 Euro. Es können maximal 7.200 EUR in bis zu 24 Monatsraten beantragt werden. Auf Antrag ist es "für die Finanzierung eines außergewöhnlichen Aufwands" aber auch möglich, eine einmalige Summe (max. 3.600 EUR) ausgezahlt zu bekommen. Der Zinssatz für den Kredit beträgt 0,47 % (effektiver Jahreszins) bzw. 0,47% (Soll­zins, Stand: 01.4.2021).

Die Rückzahlung erfolgt erst vier Jahre später in monatlichen Raten von 120 EUR. Wer mehr Geld hat, kann aber auch die Rückzahlung in anderer Höhe vornehmen bzw. den Kredit vorzeitig komplett tilgen.

weitere Informationen

  • Tipps von anderen Austauschschülern findest du in unserem Ausgetauscht-Forum
  • Unsere Stipendiendatenbank gibt dir einen Überblick über Teil- und Vollstipendienprogramme.