Sorgerecht abgeben an Gastfamilie ???

Hallo,

meine Tochter (16) geht bald für mehrere Monate nach Frankreich. Sie hat den Aufenthalt privat in der Partnerstadt unseres Heimatortes organisiert. Eine Gastfamilie ist gefunden und die Schule (ein Lycee mit angeschlossenenm Internat, welches sie aber nicht besuchen wird) hat uns nun die Anmeldeunterlagen geschickt.

In dem Begleitbrief der Schule steht, dass wir für die Zeit des Aufenthaltes unsere „elterliche Verantwortung“ auf die Gastfamilie übertragen müssen.
Kann mir jemand sagen, wie man so etwas formuliert?? Natürlich werden wir unser Sorgerecht nicht komplett abgeben, aber es ist auch klar, dass die Gasteltern über Dinge bestimmen müssen, wie etwa wann das Kind abends heimkommen soll. Auch in evtl. medizinischen Notfällen (…was hoffentlich nicht vorkommen wird), muss jemand schnell entscheinden können.

Also wie formuliert man so etwas? Hat vielleicht jemand schon eine solche Erklärung abgegeben? Gibt es einen Standardtext?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Sabine

Hallo!
Diese (gezielte?) Fehlinformation haben wir damals auch von unserer Orga bezüglich des Kanada-Aufenthaltes unserer Tochter erhalten. Juristisch korrekt muss es lauten: das Aufenthaltsbestimmungsrecht wird an die Gasteltern oder aber die Orga (es gibt beide Möglichkeiten!) abgetreten. In Kanada ist es jedenfalls so, dass dies einer notariellen Beurkundung bedarf, ich weiss nicht, wie dies in Frankreich gehändelt wird. Wenn Du jedoch einen Notar ansprichst, wird er helfen. Das Sorgerecht kann nur durch ein Urteil den Eltern oder einem Elternteil entzogen werden, dies geht nicht per Vertrag!

hallo
ich habe meinen Kanadaaustausch auch privat organisiert, aber der Notar meint dass man die Übertragung der Erziehungsberechtigung/Vollmacht im Internet als Formular ausgedruckt werden und ausgefüllt werden muss…danach wollte der Notar das genemigen…Wissen sie wo man das findet oder wie wurde das bei ihnen gemacht?
gruß
Niko Ackermann